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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma TSW GmbH - Thomas Wronski
§ 1 Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen,
Definitionen
Allen Angeboten, Lieferungen und Leistungen der TSW
GmbH - Thomas Wronski - Theodor-Otte-Straße 121 - 45897 Gelsenkirchen - im
Folgenden nur noch TSW GmbH genannt – und den dazu gehörenden
Vertragsabschlüssen liegen ausschließlich diese Geschäftsbedingungen
zugrunde. Abweichende und /oder ergänzende Bedingungen des Bestellers
/Käufers (im Folgenden Vertragspartner genannt) sind für TSW GmbH
unverbindlich. Abweichende Vereinbarungen setzen die schriftliche
Bestätigung von TSW GmbH voraus, die Bestätigung wirkt jedoch nicht für
die Zukunft. Verbraucher im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind
natürliche Personen, die außerhalb einer gewerblichen oder
selbstständigen beruflichen Tätigkeit mit TSW GmbH in Geschäftsbeziehung
treten.
Unternehmer
im Sinne dieser Geschäftsbeziehungen sind natürliche Personen,
juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die in
Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit
mit TSW GmbH in Geschäftsbeziehung treten.
§ 2 Angebot und Vertragsabschluß
Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt
frühestens zustande, wenn TSW GmbH eine
Bestellung des Käufers schriftlich oder fernschriftlich bestätigt oder
die Ware übergibt bzw. versendet. Gleiches gilt für Ergänzungen,
Änderungen und Nebenabreden. Verbesserungen oder Änderungen der
Leistungen sind zulässig, soweit sie dem Käufer unter Berücksichtigung
der Interessen von TSW GmbH zumutbar sind.
Bei Dienstleistungs- und Entwicklungsaufträgen gilt eine schriftliche
Termin und Preiszusage als unverbindlicher Richttermin/Richtpreis und
nicht als verbindliche Zusage, da unvorhersehbare Termin und
Preisänderungen eintreten können.
§ 3 Preise
Lieferungen erfolgen zu den vereinbarten Preisen. Wird kein Preis
ausdrücklich vereinbart, so gilt die aktuelle Preisliste von
TSW GmbH. Alle Preise im Versandhandel
verstehen sich zuzüglich Verpackung, Transport und Frachtversicherung.
Ist der Käufer Unternehmer, verstehen sich alle Preise zuzüglich
Verpackung, Transport und Frachtversicherung, zuzüglich der am Tag der
Auslieferung ab Lager oder bei Direktversand ab deutsche Grenze bzw. FOB
deutscher Einfuhrhafen geltender Mehrwertsteuer. Nicht vorhersehbare
Änderungen von Zöllen, Ein und Ausfuhrgebühren, der
Devisenbewirtschaftung etc. nach Vertragsschluss berechtigen
TSW GmbH zu einer entsprechenden
Preisanpassung. Bei Abrufbestellungen von Unternehmern dient der
vereinbarte Preis bei Vertragsabschluß als Grundlage. Veränderungen der
Beschaffungspreise für TSW GmbH während der
Laufzeit des Abrufvertrages berechtigen TSW GmbH zur
Preisanpassung.
§ 4 Liefer- und Leistungsvereinbarung
Alle Liefervereinbarungen neben oder über diese Bestimmungen hinaus
bedürfen der Schriftform. Lieferfristen beginnen mit dem Datum der
Auftragsbestätigung durch TSW GmbH. Sämtliche
Lieferverpflichtungen stehen unter dem Vorbehalt eigener rechtzeitiger
Belieferung. Entsprechende Dispositionen sind von
TSW GmbH nachzuweisen. Teillieferungen und Teilleistungen sind
zulässig. Bei Lieferverträgen gilt jede Teillieferung und Teilleistung
als selbständige Leistung. Im Falle des Lieferverzugs hat
TSW GmbH nur Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit
zu vertreten. TSW GmbH ist berechtigt, im
Falle von ihr nicht zu vertretender Liefer- und Leistungsverzögerungen
die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer
Frist von zwei Monaten hinauszuschieben oder wegen des nicht erfüllten
Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
TSW GmbH hat im letzteren Fall den
Vertragspartner unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit zu informieren
und bereits erbrachte Gegenleistungen des Vertragspartners zu erstatten.
Der Vertragspartner ist im Falle der nicht zu vertretenden
Leistungsverzögerung berechtigt vom Vertrag zurückzutreten, wenn die
Leistungsverzögerung länger als zwei Monate dauert. Unbeeinträchtigt
bleibt das Recht des Vertragspartners sich vom Vertrag zu lösen, wenn
TSW GmbH die Leistungsverzögerung zu
vertreten hat. Bei Lieferverzug, den TSW GmbH
zu vertreten hat, haben Unternehmer unter Ausschluss von
Schadenersatzansprüchen nur das Recht zum Rücktritt vom Vertrag. Die
Rücknahme von Falschlieferungen (nur im Originalzustand) ist
Unternehmern nur bei Reklamation innerhalb von einer Woche möglich. Für
Verbraucher gilt die Frist des Widerrufs und Rückgaberecht.
§ 5 Versendung und Gefahrenübergang
Ist der Vertragspartner Unternehmer, gehen alle Gefahren auf ihn über,
sobald die Ware der den Transport ausführenden Person übergeben worden
ist oder zwecks Versendung das Lager TSW GmbH
’s verlassen hat. Ist der Vertragspartner Verbraucher, trägt dieser die
Gefahr ab Übergabe der Ware an ihn. Der Annahmeverzug steht der Übergabe
gleich. Bei Sendungen an TSW GmbH trägt der
Versender jedes Risiko, insbesondere das Transportrisiko bis zum
Eintreffen der Ware bei TSW GmbH sowie die
gesamten Transportkosten. Ausgenommen hiervon sind die Regelungen zum
Fernabsatzvertrag, die im Einzelnen im folgenden Absatz Anwendung
finden. Angelieferte Ware ist vom Käufer, wenn er Kaufmann ist, sofort
bei Erhalt auf sichtbare äußere Beschädigungen (Transportschäden) zu
untersuchen und nach Möglichkeit beim Anlieferer zu reklamieren. Sollte
eine Überprüfung der Lieferung auf Vollständigkeit und Unversehrtheit
eine Differenz ergeben, so hat der Käufer dieses TSW
GmbH umgehend schriftlich mitzuteilen. Spätere Reklamationen sind
ausgeschlossen. Dies gilt nicht, wenn der Vertragspartner Verbraucher
ist.
§ 6 Widerrufs und Rückgaberecht im Fernabsatz
Ist der Vertragspartner Verbraucher, kann er seine auf den Abschluss des
Vertrages gerichtete Willenserklärung innerhalb von einem Monat nach
Erhalt der Ware widerrufen. Die Frist beginnt erst zu laufen, wenn der
Verbraucher in Schriftform eine Belehrung über sein Widerrufsrecht
erhält. Der Widerruf bedarf keiner Begründung. Der Widerruf ist in
Textform oder durch Rücksendung der Ware zu erklären. Es genügt die
rechtzeitige Absendung des Widerrufs bzw. der Ware an die
TSW GmbH, Widerrufabteilung, Pothmannstr. 4 -
45883 Gelsenkirchen.
Bei einem Bestellwert bis zu 40 € trägt der Vertragspartner die Kosten
der Rücksendung. Bei einem Bestellwert über 40 € trägt die Kosten der
Rücksendung TSW GmbH. Der Vertragspartner darf die Ware sorgsam und
vorsichtig prüfen. Ein Wertverlust durch über die reine Prüfung
hinausgehende Nutzung ist von dem Vertragspartner zu ersetzen.
Ausgeschlossen vom Widerrufsrecht ist Software, sofern diese vom
Verbraucher entsiegelt wurde.
§ 7 Zahlungsbedingungen
Die Rechnungen sind je nach Vereinbarung per Vorauskasse, bar, per
Nachnahme Bar, Nachnahme Verrechnungsscheck, Nachnahme Euroscheck oder
bei Selbstabholung zahlbar, soweit nichts anderes vereinbart ist.
Sämtliche Zahlungen werden grundsätzlich auf die ältere Schuld
angerechnet, unabhängig von anders lautenden Bestimmungen des Käufers.
Sind bereits Kosten der Beitreibung und Zinsen entstanden, wird die
Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die
Hauptforderung angerechnet. Der Käufer ist zur Aufrechnung,
Zurückbehaltung oder Minderung nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche
rechtskräftig festgestellt worden sind oder unstreitig sind.
Teillieferungen und Teilleistungen können gesondert in Rechnung gestellt
werden. Wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt,
seine Zahlungen einstellt oder eine Bank einen Scheck nicht einlöst, ist
TSW GmbH zum sofortigen Rücktritt vom
Liefervertrag ohne besondere vorherige Ankündigung berechtigt. In diesen
Fällen werden ohne besondere Anforderungen sämtliche Forderungen von
TSW GmbH gegenüber dem Käufer sofort in einem
Betrag fällig. Gleiches gilt, wenn TSW GmbH
andere Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Kunden in
Frage stellen. Hält TSW GmbH weiter am
Vertrag fest, ist sie berechtigt, Vorauszahlungen, Bankbürgschaften oder
Sicherheitsleistungen zu verlangen. TSW GmbH
steht das Recht zu, den im Verzug befindlichen Käufer von der weiteren
Belieferung auszuschließen, auch wenn entsprechende Lieferverträge
geschlossen worden sind. Vom Verzugszeitpunkt an ist
TSW GmbH berechtigt, Zinsen in Höhe des von den Geschäftsbanken
berechneten Zinssatzes für offene Kontokorrentkredite zu berechnen. Der
Käufer trägt die gesamten Beitreibungs-, etwaige Gerichts und
Vollstreckungskosten. TSW GmbH ist
berechtigt, ihre Forderungen abzutreten.
§ 8 Eigentumsvorbehalt
TSW GmbH behält sich das Eigentum an den
gelieferten Waren und Leistungen bis zur vollständigen Bezahlung aller
aus der Geschäftsverbindung gegenüber dem Käufer entstandenen oder noch
entstehenden Forderungen, gleich welcher Art und welchen Rechtsgrundes,
vor. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung
der Saldoforderung. Veranlasst ein Unternehmer die Be- oder Verarbeitung
der von TSW GmbH gelieferten und noch in
deren Eigentum stehenden Waren, erfolgt dieses im Auftrag von
TSW GmbH, ohne dass daraus Verbindlichkeiten
für TSW GmbH erwachsen können. Bei Einbau in
fremde Waren durch den Unternehmer wird TSW GmbH Miteigentümerin an
den neu entstehenden Produkten, im Verhältnis des Wertes der durch sie
gelieferten Waren zu den mitverwendeten fremden Waren. Wird die von
TSW GmbH gelieferte Ware mit anderen
Gegenständen vermischt oder verbunden, so tritt der Unternehmer schon
jetzt seine Eigentums bzw. Miteigentumsrechte an dem vermischten Bestand
oder dem neuen Gegenstand ab und verwahrt diesen kostenfrei mit der
notwendigen Sorgfalt für TSW GmbH. Der
Unternehmer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen
Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht in
Verzug ist. Verpfändungen und Sicherheitsübereignungen sind unzulässig.
Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund
(Versicherung/unerlaubte Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware
entstehenden Forderungen (inkl. sämtlicher Saldoforderungen aus
Kontokorrent) tritt der Unternehmer bereits jetzt sicherheitshalber in
vollem Umfang an TSW GmbH ab.
TSW GmbH ermächtigt den Unternehmer
widerruflich, die an sie abgetretenen Forderungen für deren Rechnung in
eigenem Namen einzuziehen. Die Einzugsermächtigung kann nur widerrufen
werden, wenn der Unternehmer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht
ordnungsgemäß nachgekommen ist. Bei Zugriffen Dritter auf die
Vorbehaltsware wird der Unternehmer auf das Eigentum von
TSW GmbH hinweisen und diese unverzüglich
benachrichtigen. Der Unternehmer hat Zugriffe Dritter abzuwehren. Bei
Zahlungsverzug, insbesondere nach Nichteinlösung eines Schecks ist
TSW GmbH berechtigt, ohne Vorliegen
entsprechender gerichtlicher Titel oder Ermächtigungen, nach
Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes die Vorbehaltsware unter
Betreten der Geschäftsräume durch Beauftragte, die sich entsprechend zu
legitimieren haben, an sich zu nehmen. Die Kosten des Abtransportes
trägt der Unternehmer in voller Höhe. Der Unternehmer verpflichtet sich,
wenn ein Scheck nicht eingelöst wird, auf Anforderung von
TSW GmbH die erhaltene Ware im verbleibenden
Umfang auf eigene Kosten und Gefahr an TSW GmbH
zurückzusenden. In der Zurücknahme sowie der Pfändung der Vorbehaltsware
durch TSW GmbH liegt soweit nicht das
Abzahlungsgesetz Anwendung findet kein Rücktritt vom Vertrag. Übersteigt
der Wert der einbehaltenen Sicherheiten 25 %, so wird
TSW GmbH auf Verlangen des Unternehmers
insoweit Sicherheit freigeben. Der Unternehmer trägt die Beweislast
dafür, dass die einbehaltenen Sicherheiten 25 % übersteigen.
§ 9 Gewährleistung
TSW GmbH leistet Gewähr für Mängel der Ware.
Normaler, gebrauchstypischer Verschleiß, ebenso wie vorzeitige Abnutzung
durch untypischen Gebrauch ist kein Mangel. Ist der Vertragspartner
Verbraucher, so leistet TSW GmbH zunächst
nach Wahl des Verbrauchers Gewähr durch Nachbesserung oder
Nachlieferung. TSW GmbH ist jedoch
berechtigt, die gewählte Art der Nachbesserung abzulehnen, wenn diese
für TSW GmbH mit unverhältnismäßig hohen
Kosten verbunden und die andere Art der Nachbesserung dem
Vertragspartner zuzumuten ist. Ist der Vertragspartner Unternehmer,
leistet TSW GmbH nach Wahl von
TSW GmbH Gewähr durch Nachbesserung oder
Nachlieferung. Gelingt die Nacherfüllung nicht, hat der Kunde das Recht
auf Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) oder Herabsetzung des
Kaufpreises (Minderung). Bei geringfügigen Mängeln besteht kein
Rücktrittsrecht. Das Recht Schadensersatz zu verlangen, wird durch den
Rücktritt vom Vertrag nicht ausgeschlossen. Ist der Käufer Unternehmer,
so gelten die nachfolgenden Verjährungsbestimmungen: Die
Gewährleistungsfrist für alle von TSW GmbH
gelieferten Produkte beträgt 24 Monate, soweit nachfolgend keine
entgegenstehende Regelung getroffen wurde. Verlängerte
Herstellergarantien, die über diese Frist hinausgehen, gibt
TSW GmbH selbstverständlich an den Käufer
weiter. Die Gewährleistung für Schnäppchenware beträgt 30 Tage.
Schnäppchenware sind Artikel, die auf Grund ihrer Altersstruktur,
mangelhafter Verpackung oder fehlenden Zubehörs mit einem verminderten
Preis angeboten werden. Im Falle von Mängeln des Liefergegenstandes, zu
denen auch das Fehlen zugesicherter Eigenschaften gehört, sind wir nach
unserer Wahl berechtigt, den fehlerhaften Liefergegenstand nachzubessern
oder neu zu liefern. Der Käufer ist bei Fehlschlagen der Nachbesserung
oder Ersatzlieferung berechtigt, Herabsetzung der Vergütung (Minderung)
oder Rückgängigmachung des Vertrages (Wandlung) zu verlangen. Eine
Nachbesserung ist fehlgeschlagen, wenn sie mehrfach versucht wurde und
eine weitere Nachbesserung dem Käufer nicht zuzumuten ist. Der Käufer
ist im Falle einer Mängelrüge verpflichtet, das defekte Gerät bzw. Teil
zur unverzüglichen und möglichst reibungslosen Behebung des Mangels in
Originalverpackung mit vollständigem Zubehör auf eigene Gefahr,
verbunden mit einer genauen Fehlerbeschreibung, Angabe der Modell und
Seriennummer auf dem der Lieferung beigelegten Servicebegleitschein,
sowie einer Kopie des Lieferscheins mit dem die Ware geliefert wurde, an
TSW GmbH oder an das von
TSW GmbH benannte Servicezentrum einzusenden. Solange der Käufer
diesen Verpflichtungen nicht nachkommt, kann er keine Nachbesserung,
Wandlung oder Minderung verlangen. Stimmt TSW GmbH
der Rückabwicklung eines Vertrages zu oder übersendet sie dem
Käufer ein Austauschgerät, so ist sie berechtigt, dem Käufer das bei
Übersendung des defekten Gerätes fehlende Zubehör zum Verkaufspreis in
Rechnung zu stellen bzw. von der erteilten Gutschrift in Abzug zu
bringen. Ersetzte Teile gehen in das Eigentum von TSW GmbH über.
Werden Betriebs oder Wartungsempfehlungen von TSW
GmbH oder dem Hersteller der Ware nicht befolgt, Änderungen an
den Waren vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien
verwendet, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, so
entfällt jegliche Gewährleistung. Sollte der Käufer außerhalb der
Gewährleistungsfrist ein Gerät übersenden, bei dem sich herausstellt,
dass dieses mangelfrei ist, so gilt eine Aufwandsentschädigung zugunsten
von TSW GmbH in Höhe von EURO 50,, oder gegen
Nachweis ein sich ergebender angemessener höherer Betrag (z. B. bei
Überprüfung durch den Hersteller der Kostenbetrag, den dieser
TSW GmbH in Rechnung stellt) als vereinbart.
Darüber hinaus gilt die Aufwandspauschale als vereinbart, wenn die Ware
zwar innerhalb der Gewährleistungsfrist eingesandt wird, jedoch kein
Fehler feststellbar ist, ein Kostenvoranschlag abgelehnt wird oder keine
Reaktion auf den Kostenvoranschlag erfolgt, falsche bzw. keine
Garantieunterlagen eingesandt werden oder eine mechanische nicht auf
einen Transportschaden beruhende Beschädigung vorliegt. Grund hierfür
ist der bei TSW GmbH entstehende
Verwaltungsaufwand. Die Abtretung von Gewährleistungsansprüchen an
Dritte ist ausgeschlossen. Verkauft der Käufer die von
TSW GmbH gelieferten Gegenstände an Dritte,
ist ihm untersagt, wegen der damit verbundenen gesetzlichen und/oder
vertraglichen Gewährleistungsansprüche auf TSW GmbH
zu verweisen. Die Unternehmer betreffenden Untersuchungs- und
Rügepflichten der §§ 377 und 378 HGB bleiben unberührt. Die
Gewährleistung beschränkt sich ausschließlich auf die Reparatur oder den
Austausch der beschädigten Liefergegenstände. Sollte im Rahmen der
Vorbemühungen durch TSW GmbH die auf den zu
reparierenden Geräten befindlichen Daten verloren gehen, so ist dieses
Risiko vom Auftraggeber zu tragen. Die Haftung wird insgesamt auf
vorsätzliche und grob fahrlässige Handlungen beschränkt. Ist der Käufer
Unternehmer, berühren Mängelrügen die Fälligkeit des Kaufpreisanspruches
nicht, es sei denn, ihre Berechtigung sei durch TSW
GmbH schriftlich anerkannt und rechtskräftig festgestellt.
§ 10 Software
Soweit Programme zum Lieferumfang gehören, wird für diese dem Käufer ein
einfaches, unbeschränktes Nutzungsrecht eingeräumt, d. h. er darf diese
weder kopieren noch anderen zur Nutzung überlassen. Ein mehrfaches
Nutzungsrecht bedarf einer besonderen schriftlichen Vereinbarung. Bei
Verstoß gegen diese Nutzungsrechte haftet der Käufer in voller Höhe für
den daraus entstehenden Schaden. Vom Käufer entsiegelte Software ist von
der Rückgabe ausgeschlossen!
§ 11 Sonstige Schadenersatzansprüche
Für Schadenersatzansprüche aus positiver Vertragsverletzung, unerlaubter
Handlung, Organisationsverschulden, Verschulden bei Vertragsabschluß
haftet TSW GmbH nur, wenn ihr bzw. ihren
Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.
§ 12 Anwendbares Recht
Für diese Geschäftsbedingungen sowie die gesamten Rechtsbeziehungen
zwischen TSW GmbH und dem Käufer gilt das
Recht der Bundesrepublik Deutschland als zwingend vereinbart. Soweit der
Käufer Unternehmer ist, wird Braunschweig als Gerichtsstand für alle
sich mittel und unmittelbar aus der Geschäftsbeziehung ergebenden
Streitigkeiten vereinbart. Sollte eine Bestimmung in diesen
Geschäftsbedingungen oder eine sonstige Bestimmung im Rahmen sonstiger
Vereinbarungen unwirksam sein, wird hiervon die Wirksamkeit aller
sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.
§ 13 Datenschutz
TSW GmbH ist berechtigt, die bezüglich der
Geschäftsverbindung oder im Zusammenhang mit diesen erhaltenen Daten
über den Käufer, gleich ob diese vom Käufer selbst oder von Dritten
stammen, im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes zu verarbeiten. Dieser
Hinweis ersetzt die Mitteilung gemäß Bundesdatenschutzgesetz, dass
persönliche Daten über den Kunden mittels EDV gespeichert und
weiterverarbeitet werden.
§ 14 Export
Wir weisen darauf hin, dass die Ausfuhr der gelieferten Waren nur mit
vorheriger behördlicher Zustimmung erfolgen darf. Verbindliche Auskünfte
bezogen auf die Ausfuhr erteilt das Bundesamt für gewerbliche
Wirtschaft. Die Zustimmungserklärungen sind vom Käufer vor der
Verbringung der Ware einzuholen.
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